Laut Gesetz sind die Krankenkassen seit Beginn des Jahres dazu verpflichtet, den Apotheken ein Honorar für pharmazeutische Dienstleistungen zu zahlen. Doch die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband dazu landeten vor der Schiedsstelle. Hans-Peter Hubmann, stellvertretender Vorsitzender des DAV, sieht nun aber eine baldige Lösung.
Seit Monaten verhandeln Apotheker und Krankenkassen darüber, welche pharmazeutischen Dienstleistungen die Apotheken künftig erbringen dürfen. Ganz ergebnislos sind die Verhandlungen bislang nicht verlaufen: Immerhin konnten sich beide Seiten inzwischen auf einen Rahmenvertrag einigen, in dem unter anderem die Abrechnungs- und Vergütungsmodalitäten festgehalten sind. Doch das Kernelement der gesetzlichen Vorschrift zu den Dienstleistungen ist Streitgegenstand und liegt nun seit Wochen vor der Schiedsstelle, die von Reiner Hess geleitet wird. Konkret geht es um die Frage, welche Dienstleistungen die Apotheken zu welchen Preisen anbieten dürfen. Weiterlesen…
Erschienen auf https://www.pharmazeutische-zeitung.de am 08.04.2022