Tarifbindung oder nicht, Regelungen bezüglich Urlaub, Probezeit: Arbeitgeber sollten bei der Gestaltung der Arbeitsverträge große Sorgfalt walten lassen. Wo lauern die Fallen? Was gilt es zu beachten? Antworten gab es beim PZ-Management-Kongress.
Er ist das Fundament jedes Arbeitsverhältnisses in der Apotheke: der Arbeitsvertrag. »Es ist Ihre Visitenkarte als Arbeitgeber«, unterstrich Rechtanwältin Jasmin Herbst von der Kanzlei Dr. Schmidt und Partner vergangene Woche beim PZ-Management-Kongress auf Mallorca. Und diese Visitenkarte gilt es sorgsam zu gestalten. Denn wer hier nicht aufpasst, muss unter Umständen mit bösen Konsequenzen rechnen, die viel Ärger bringen und auch viel Geld kosten können. Hier weiterlesen…